1Kor 5,11
A.Christlieb
Ihr sollt nichts mit ihnen zu schaffen haben, wenn sich
jemand läßt einen Bruder nennen und ist ein Hurer oder ein
Geiziger oder ein Abgöttischer oder ein Lästerer oder ein
Trunkenbold oder ein Räuber; mit dem sollt ihr auch nicht
essen. 1. Kor. 5, 11
In Korinth war innerhalb der Christengemeinde ein
betrüblicher Fall vorgekommen. Ein Mitbruder hatte einen
schweren sittlichen Fall getan. Niemand ging gegen ihn vor.
Man ließ ihn ungestört an der brüderlichen Gemeinschaft
teilhaben. Paulus erfuhr das. Er erkannte, welche Gefahr
durch schwächliche Nachsicht entsteht. In heiliger Strenge
machte er von seiner apostolischen Vollmacht Gebrauch. Sein
Urteil lautete: ,,Ich habe beschlossen, über den, der solches
getan: In dem Namen unseres Herrn Jesu Christi, in eurer
Versammlung, mit meinem Geist und mit der Kraft unseres Herrn
Jesu Christi, ihn zu übergeben dem Satan zum Verderben des
Fleisches, auf daß der Geist selig werde am Tage des Herrn
Jesu." Paulus gebot ferner den Gemeindegliedern, allen
Verkehr mit diesem Mann abzubrechen und fügte hinzu, das sei
notwendig in jedem Fall, wo ein Mensch sich als gläubigen
Christen ausgibt und dabei durch lasterhaften Wandel Anstoß
erregt. Der Apostel, der das Hohe Lied der Liebe schrieb
(1. Kor. 13), konnte auch in heiliger Strenge vorgehen, wenn
es zur Ehre Gottes und zum Heil der Gemeinde notwendig war.
Seine Liebe war nicht weichlich, sondern heilig. - Anlaß
zu dieser scharfen Maßnahme gibt nicht schon ein einziger
Fehltritt. Der kann verziehen werden. Wer aber unordentlich
w a n d e l t, d. h. dauernd verharrt in anstößigem Tun,
mit dem muß jeder Verkehr abgebrochen werden. Ziel ist
dabei, ,,daß er schamrot werde", d. h. in sich gehe und die
Schwere seiner Verfehlung erkenne. Das Abbrechen der
brüderlichen Gemeinschaft darf nicht zur Feindschaft
ausarten. Auch der irrende Bruder ist ein Mitchrist, dessen
Zurückkommen uns sehr am Herzen liegen soll.