Apg 16,20
A.Christlieb
4. Die Anklage gegen die Apostel.
Apostelgeschichte 16, 20 - 21; (Johannes 15, 18 - 21; 1.
Petrus 4, 12 - 14).
Wie macht doch der Zorn den Menschen blind gegen sich selbst!
Wenn wir die einzelnen Anklagepunkte näher betrachten, welche
gegen die Apostel vorgebracht werden, so finden wir, daß
diese Anklagen viel mehr bei den Klägern zutreffen als bei
den Aposteln.
Die Herren sagten: ,,Diese Menschen machen unsere Stadt irre"
(wörtlich: ,,versetzen sie in Unruhe"). Wer machte denn die
Stadt jetzt irre? Wer verursachte viel Unruhe? Die Kläger
und der von ihnen zurückgewünschte Wahrsagergeist taten dies.
Ferner wiesen sie auf die jüdische Herkunft der Apostel
hin, um auch dadurch die Richter und das Volk noch mehr
aufzuhetzen, denn die Juden waren damals wie auch heute
wegen ihrer Geschäftsart bei vielen nicht beliebt. Gewiß
war Paulus der Geburt nach ein Jude. Aber wer besaß die
jüdischen Fehler mehr, wer war im Geldgewinnen geschickter
als die Kläger, die so große Summen aus der armen,
wahrsagenden Sklavin zu ziehen verstanden?
Zuletzt warfen sie den Aposteln vor, daß diese mit ihrer
Missionsarbeit in stärksten Widerspruch gegen die römischen
Bräuche und Gesetze gerieten. Paulus nicht, wohl aber die
Kläger, indem sie die öffentliche Auspeitschung des mit dem
römischen Bürgerrecht versehenen Apostels veranlaßten und das
geheiligte Gastrecht der Fremdlinge verletzten! Dies war in
Wahrheit ,,eine Weise, welche ihnen nicht ziemte zu tun, weil
sie Römer waren."
Die gläubigen Christen brauchen sich nie zu wundern, wenn
ihnen die Welt Vorwürfe macht, die sie lieber gegen sich
selbst erheben sollte.