Johannes

Joh 20,23 S.Keller Joh. 20, 23: «Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.»

Welch ein herrliches Vorrecht, wenn man's kindlich-unmittelbar versteht und ausübt. Seit wir selbst Vergebung unserer Sünden erfahren, stehen wir in einem himmlischen Versöhnungsstrom drin. Jetzt wissen wir, daß wir es ringsum nur mit Leuten zu tun haben, denen eigentlich ihre Sünden durch Jesu Werk schon gesühnt sind: sie wissen es nur nicht. Da sollen wir ihnen durch die Art, wie wir ihnen vergeben, was sie uns angetan haben, Lust machen, sich auch das Größere, was sie Gott schuldig sind, vergeben zu lassen. An uns sollen sie die priesterliche Vermittlung spüren: diese Menschen können wahrhaft verzeihen. Lassen sich die Leute aber durch uns nicht helfen, so gibt's keine andere Hilfe für sie. Unvergeben - d. h. weil sie die Vergebung nicht nehmen - bleiben ihre Sünden hier auf Erden und droben vor Gott als ihr Ankläger stehen. Das wird zu einem furchtbaren Ernst für sie und, weil sie das jetzt gar nicht glauben und begreifen, für uns, daß wir unsere Beziehungen zu ihnen in solchem Licht der Ewigkeit ansehen. Wie muß da alles unpriesterliche Kleinliche, alle persönliche Empfindlichkeit, alles alberne Gekränktsein verwehen, wenn wir als Gottes Botschafter mit ihnen zu handeln haben in Gottes Namen.

Herr Jesu, da bitten wir dich, leg uns deine Priesterbinde täglich um die Stirne; fülle uns mit Weisheit und Liebe im Umgang mit den Ungläubigen und segne jedes Wort von Gnade, das wir in deinem Auftrag sagen. Amen.