1Kor 5,1
A.Christlieb
Paulus gebietet Abbruch der Beziehungen.
1. Korinther 5, 1.
In Korinth war ein betrübender Fall in der Christengemeinde
vorgekommen. Ein Gemeindeglied hatte einen schweren
sittlichen Fall getan (V. 1). Niemand wagte gegen den
Bruder vorzugehen. Man ließ ihn nach wie vor Anteil an
der brüderlichen Gemeinschaft der Christen haben.
Paulus erfuhr dies. Er schwieg nicht dazu. Er umging in
seinem Brief diesen heiklen, schwierigen Punkt nicht. Er
erkannte die Gefahr, welche dadurch für die ganze Gemeinde
entstand. Deshalb machte er hier in Strenge von seiner
apostolischen Vollmacht Gebrauch. Nicht in fleischlicher
Erregung, sondern in heiligem Ernst sprach er das Urteil über
ihn aus (V. 3 - 5) und gebot den Gemeindegliedern, den
Verkehr mit solchen Menschen abzubrechen. Er betonte dabei
ausdrücklich, daß das Aufheben einer Gemeinschaft und
eines Verkehrs gerade da nötig sei, wo sich ein Mensch
als gläubiger Christ ausgebe und dabei durch lasterhaften
Wandel Anstoß gebe (V. 9 - 13).
Der Rat von Paulus für gläubige Christen ist klar und
deutlich. Es mag nicht immer leicht und angenehm sein,
mit einem Bruder in solchem Falle den Verkehr abzubrechen.
Dennoch ist es nötig. Wir müssen dies tun einmal um
des gefallenen Mitbruders willen, damit er sich nicht in
Leichtfertigkeit über seinen Fall hinwegsetze, und von wahrer
Buße und Umkehr fernbleibe. Wir müssen aber auch um der
übrigen Christen willen so handeln, damit nicht unter ihnen
Gleichgültigkeit gegenüber der Sünde einreiße, und so die
Sache des Herrn zum Gespött vor den Ungläubigen werde. Der
Apostel, der das hohe Lied der Liebe (1. Korinther 13)
schrieb, konnte auch, wenn es zur Ehre Gottes und zum Heil
der Gemeinde nötig war, in Strenge vorgehen.
Das Abbrechen des Verkehrs ist in einem solchen Fall der
beste Liebesdienst an dem gefallenen Bruder und an der
Gemeinde Jesu.