Apostelgeschichte

Apg 13,51 A.Christlieb Die Apostel schütteln den Staub von ihren Füßen. Apostelgeschichte 13, 51.

Wenn zwei Völker in Zwistigkeiten gegeneinander geraten, so liest man bisweilen von dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, d. h. die Regierungen der betreffenden Länder ziehen ihre Gesandten aus dem anderen Land zurück und erklären damit jeden Verkehr für aufgehoben.

Etwas Ähnliches war bei den Israeliten das Abschütteln des Staubes von den Füßen. Es bedeutete ein Abbrechen jeder Gemeinschaft. Als die Apostel nach ihrer Vertreibung aus Antiochien den Staub von ihren Füßen schüttelten, erklärten sie hiermit, daß zwischen ihnen und jener Stadt das Tischtuch zerschnitten sei und keinerlei Gemeinschaft mehr bestehe. Laßt uns bei dieser Tatsache zunächst darauf achten, daß es nicht die Apostel waren, welche die Gemeinschaft mit der Stadt aufhoben. Die Stadtbehörde hatte vielmehr durch die Verfolgung und den Ausweisungsbefehl bewiesen, daß sie diese Männer nicht in ihrer Mitte haben wollte und keinerlei Gemeinschaft mit ihnen wünschte. Erst nachdem dies geschehen war, nachdem die Apostel gewaltsam zur Flucht gezwungen worden waren, schüttelten sie den Staub von ihren Füßen.

Diesen Tatbestand dürfen wir aus einem bestimmten Grund nicht übersehen. Es kann vorkommen, daß Brüder, die durch irgendeine Veranlassung persönlich verärgert und verstimmt sind, das Recht zu haben meinen, alsbald mit diesen oder jenen Menschen oder Vereinen oder Benennungen jede Gemeinschaft aufzuheben. Solche leicht verletzten und beleidigten Seelen dürfen sich niemals auf das Beispiel des Apostels Paulus berufen. Paulus und Barnabas haben hier nicht etwa aus persönlicher Verstimmung und Verärgerung über die ihnen zuteil gewordene Behandlung den Staub von den Füßen geschüttelt, sondern im Gehorsam gegen ihren Meister, der dies für solche Fälle zu tun befohlen hatte (Matthäus 10, 14).

Wenn Knechte Gottes feierlich bekunden müssen, daß zwischen ihnen und einem anderen Menschen oder einer Vereinigung jede Gemeinschaft abgebrochen sei, so ist dies eine furchtbar ernste Sache, denn es bedeutet für den anderen Menschen oder die betreffende Vereinigung ein Gericht (Lukas 10, 10 - 12). Nur da, wo die biblische Voraussetzung hierzu vorhanden ist, darf solches geschehen (2. Johannes 10; Titus 3, 10).

(Über das Abbrechen des Verkehrs mit einem Bruder -> 2. Thessalonicher 3, 6.)