Apg 13,51
A.Christlieb
Die Apostel schütteln den Staub von ihren Füßen.
Apostelgeschichte 13, 51.
Wenn zwei Völker in Zwistigkeiten gegeneinander geraten,
so liest man bisweilen von dem Abbruch der diplomatischen
Beziehungen, d. h. die Regierungen der betreffenden Länder
ziehen ihre Gesandten aus dem anderen Land zurück und
erklären damit jeden Verkehr für aufgehoben.
Etwas Ähnliches war bei den Israeliten das Abschütteln des
Staubes von den Füßen. Es bedeutete ein Abbrechen jeder
Gemeinschaft. Als die Apostel nach ihrer Vertreibung aus
Antiochien den Staub von ihren Füßen schüttelten, erklärten
sie hiermit, daß zwischen ihnen und jener Stadt das Tischtuch
zerschnitten sei und keinerlei Gemeinschaft mehr bestehe.
Laßt uns bei dieser Tatsache zunächst darauf achten, daß es
nicht die Apostel waren, welche die Gemeinschaft mit der
Stadt aufhoben. Die Stadtbehörde hatte vielmehr durch die
Verfolgung und den Ausweisungsbefehl bewiesen, daß sie diese
Männer nicht in ihrer Mitte haben wollte und keinerlei
Gemeinschaft mit ihnen wünschte. Erst nachdem dies geschehen
war, nachdem die Apostel gewaltsam zur Flucht gezwungen
worden waren, schüttelten sie den Staub von ihren Füßen.
Diesen Tatbestand dürfen wir aus einem bestimmten Grund
nicht übersehen. Es kann vorkommen, daß Brüder, die durch
irgendeine Veranlassung persönlich verärgert und verstimmt
sind, das Recht zu haben meinen, alsbald mit diesen oder
jenen Menschen oder Vereinen oder Benennungen jede
Gemeinschaft aufzuheben. Solche leicht verletzten und
beleidigten Seelen dürfen sich niemals auf das Beispiel des
Apostels Paulus berufen. Paulus und Barnabas haben hier
nicht etwa aus persönlicher Verstimmung und Verärgerung über
die ihnen zuteil gewordene Behandlung den Staub von den Füßen
geschüttelt, sondern im Gehorsam gegen ihren Meister, der
dies für solche Fälle zu tun befohlen hatte (Matthäus 10,
14).
Wenn Knechte Gottes feierlich bekunden müssen, daß zwischen
ihnen und einem anderen Menschen oder einer Vereinigung jede
Gemeinschaft abgebrochen sei, so ist dies eine furchtbar
ernste Sache, denn es bedeutet für den anderen Menschen oder
die betreffende Vereinigung ein Gericht (Lukas 10, 10 - 12).
Nur da, wo die biblische Voraussetzung hierzu vorhanden ist,
darf solches geschehen (2. Johannes 10; Titus 3, 10).
(Über das Abbrechen des Verkehrs mit einem Bruder
-> 2. Thessalonicher 3, 6.)